AGB für meine Begleitungs-Angebote
Stand: 07/2026
§ 1 Geltungsbereich
DIese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die
Prozessberatungsleistungen die Falko Wilms (nachfolgend
„Berater“) gegenüber Auftraggebenden (nachfolgend „Klient“)
erbringt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des
Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der
Berater hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater die
Leistungserbringung ohne Vorbehalt aufnimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Berater erbringt Dienstleistungen in folgenden Formaten:
Active Confidant: Vertrauliche Einzelbegleitung und
strukturierte Reflexion für Führungskräfte und
Entscheidungsträger in Profit- und Non-Profit-Organisationen.
Im Mittelpunkt steht die Schaffung eines geschützten Raums für
Denk- und Entscheidungsprozesse..
Dialogue Facilitator: Gestaltung dialogischer
Kommunikationsprozesse zur Entwicklung eines gemeinsamen
Verständnisses in Organisationen, Teams oder
Stakeholdergruppen.
Der Berater schuldet eine fachgerecht erbrachte Dienstleistung
im Sinne eines Dienstvertrags gemäß §§ 1151 ff. ABGB. Ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, ein konkretes Ergebnis
oder eine Veränderung des Klienten sind nicht geschuldet und
werden nicht garantiert.
Umfang, Format und Frequenz der Leistungserbringung werden im
jeweiligen Einzelauftrag oder Begleitmandat schriftlich
vereinbart.
§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die ausgewiesenen Honorare verstehen sich gemäß § 6 Abs. 1 Z
27 UStG als Bruttobetrag; eine Umsatzsteuer wird nicht in
Rechnung gestellt.
Anfällende Reise- und Nebenkosten (insbesondere Kilometergeld
gemäß dem jeweils geltenden österreichischen amtlichen
Kilometergeldsatz, Nächtigungs- und Verpflegungspauschalen)
werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, soweit
im Einzelauftrag keine Pauschale vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich
vorgesehenen Höhe (§ 456 UGB bzw. § 1333 ABGB) verrechnet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Ein Leistungsverweigerungsrecht des Beraters bei erheblichem
Zahlungsverzug bleibt vorbehalten.
§ 4 Vertraulichkeit
Der Berater verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit
über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
Informationen, Interna, Strategien, Personalangelegenheiten
und sonstigen Umstände des Klienten. Diese Verpflichtung gilt
zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses
hinaus.
Die Vertraulichkeitspflicht entfällt ausschließlich, soweit
der Berater gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist. In
diesem Fall informiert der Berater den Klienten unverzüglich,
sofern dies rechtlich zulässig ist.
Der Berater verpflichtet sich ferner, keine direkten
Wettbewerber des Klienten im gleichen inhaltlichen und
zeitlichen Kontext zu beraten, sofern sich daraus ein
konkreter Interessenkonflikt ergeben würde. Mögliche
Interessenkonflikte werden proaktiv offengelegt.
§ 5 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
ausschließlich auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/679
(DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG)
in der jeweils geltenden Fassung.
Der Berater ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7
DSGVO. Die Verarbeitung beschränkt sich auf jene Daten, die
zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche
Verpflichtung besteht.
Näheres, insbesondere zu Betroffenenrechten, Speicherfristen
und dem Verantwortlichen, regelt die Datenschutzerklärung des
Beraters, die dem Klienten auf Anfrage jederzeit zur Verfügung
gestellt wird.
§ 6 Terminstornierung und Kündigung
Einzeltermine sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten
Beginn schriftlich (E-Mail genügt) abzusagen. Bei späterer
oder unterbliebener Absage wird das vollständige
Sitzungshonorar fällig. Ein Ausweichtermin kann nach
Verfügbarkeit angeboten werden; dieser begründet keinen
Anspruch auf Erlass des ursprünglichen Honorars.
Laufende Begleitmandate können von beiden Seiten mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich ordentlich
gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende
Regelung getroffen wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn dem anderen Vertragsteil die Fortsetzung der
Zusammenarbeit unter Berücksichtigung aller Umstände nicht
zumutbar ist.
Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung erbrachte und
vereinbarte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 7 Haftung
Der Berater haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Personenschäden
sowie Schäden aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung für
mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige
Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf das im jeweiligen Auftrag
vereinbarte Gesamthonorar begrenzt. Gesetzlich zwingende
Haftungsregelungen bleiben von vorstehenden Beschränkungen
unberührt.
Der Berater übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die
der Klient auf Basis von Reflexions- oder Beratungsgesprächen
eigenverantwortlich trifft. Die Verantwortung für
unternehmerische und persönliche Entscheidungen verbleibt
stets beim Klienten.
§ 8 Kommunikation und Erreichbarkeit
Der Berater ist an vereinbarten Zeiten erreichbar. Eine
Erreichbarkeit außerhalb dieser Zeiten ist nicht Bestandteil
des Mandats, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
Spontane Kontaktaufnahmen zwischen Sitzungen (z. B. per
Telefon, E-Mail oder Messenger) sind im vereinbarten
Mandatsrahmen möglich, begründen jedoch keinen Anspruch auf
sofortige Antwort und sind nicht als eigenständige
Beratungseinheit zu verstehen. Regelmäßiger oder umfänglicher
Zwischenkontakt kann gesondert vereinbart und berechnet
werden.
§ 9 Qualitätssicherung und professionelle Standards
Der Berater verpflichtet sich, seine Leistungen auf Basis
anerkannter professioneller Standards der systemischen
Beratung und Prozessbegleitung zu erbringen.
Die Leistungen des Beraters ersetzen keine
psychotherapeutische, medizinische, rechtliche oder
steuerliche Beratung. Der Berater empfiehlt dem Klienten, bei
Bedarf entsprechende Fachpersonen hinzuzuziehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen
Einzelauftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner
Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das
sachlich zuständige Gericht in Bregenz vereinbart.