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AGB für meine kontemplative Malerei
Stand: 07/2026

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen mir als Künstler und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber auf Basis gegenseitigen Respekts, klarer Vereinbarungen und höchster Professionalität. Sie bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Partnerschaft, in deren Mittelpunkt die Entstehung eines einzigartigen Kunstwerks steht. Individuelle Abweichungen von diesen Bedingungen können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.


§ 1  Gegenstand und Ausführung der Leistung
Ich erbringe meine Leistungen mit höchster Sorgfalt, handwerklicher Exzellenz und unter ausschließlicher Verwendung hochwertiger, dauerhafter Materialien. Die individuelle künstlerische Handschrift und gestalterische Freiheit des Künstlers sind wesentlicher Vertragsbestandteil und Ausdruck der vereinbarten Leistung.
Das Werk wird gemäß den bei Auftragserteilung schriftlich festgehaltenen Spezifikationen (Format, Motiv, Technik, Farbkonzept) erstellt. Geringfügige, ästhetisch begründete Abweichungen, die dem Charakter und der Qualität des Werkes nicht abträglich sind, stellen keinen Mangel dar.
Wesentliche Änderungen des vereinbarten Konzepts nach Arbeitsbeginn bedürfen einer neuen schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars sowie der Lieferfrist führen.

§ 2  Honorar und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar versteht sich als Endpreis gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Transport, Versicherung, Rahmung und Installation werden gesondert ausgewiesen, sofern kein Pauschalpreis schriftlich vereinbart wurde.
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von [40 %] des Gesamthonorars fällig. Diese Anzahlung sichert den Projektbeginn und ist nach Abzug bereits erbrachter Leistungen und entstandener Materialkosten nur im Fall einer vertragswidrigen Nichterfüllung durch den Künstler rückerstattungspflichtig.
Die Restzahlung in Höhe von [60 %] des Gesamthonorars ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Übergabe und Rechnungslegung ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von EUR 25,– je Mahnstufe in Rechnung gestellt. Ich behalte mir vor, bei fortgesetztem Verzug die weitere Ausführung des Auftrags zu suspendieren.

§ 3  Stornierung und Rücktritt
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall einer Stornierung gilt folgende Staffelung des einbehaltenen Honorars, bezogen auf den Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierungserklärung:
         –   Vor Arbeitsbeginn: 20 % des Gesamthonorars
         –   Nach Arbeitsbeginn bis 50 % Fertigstellung: 50 % des Gesamthonorars
         –   Ab 50 % Fertigstellung: 80 % des Gesamthonorars
         –   Nach vollständiger Fertigstellung: 100 % des Gesamthonorars
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den einzubehaltenden Betrag angerechnet. Darüber hinausgehende Beträge werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
Ich bin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber mit der Anzahlung oder einer Zwischenzahlung in Verzug gerät und eine gesetzte Nachfrist von 14 Tagen fruchtlos verstreicht. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.

§ 4  Lieferfrist und Verzug des Künstlers
Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Dieser Termin gilt als Zieldatum; Überschreitungen von bis zu vier Wochen stellen keinen Verzug dar, sofern der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird.
Bei wesentlicher Überschreitung des vereinbarten Termins, die der Künstler zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; die geleistete Anzahlung wird in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 5  Eigentumsvorbehalt, Echtheitszertifikat und Urheberrecht
Das fertiggestellte Kunstwerk bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Gesamthonorars in meinem Eigentum. Mit vollständiger Zahlung erwirbt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber das Eigentum am physischen Werkstück sowie an einem signierten Echtheitszertifikat, welches das Unikat verbrieft.
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und gewerblichen Nutzung, verbleiben vollumfänglich bei mir als Künstler.
Eine Nutzung des Werks über den privaten Genuss hinaus, insbesondere zu kommerziellen, redaktionellen oder öffentlichkeitswirksamen Zwecken, bedarf einer gesonderten, schriftlichen Lizenzvereinbarung.
Ich bin berechtigt, das Werk im Rahmen meiner Öffentlichkeitsarbeit (Portfolio, Ausstellungen, Publikationen) zu verwenden, sofern in § 6 keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 6  Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme des Werks erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel materieller Natur (Transportschäden, Materialfehler) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht angezeigte Mängel gelten als genehmigt.
Beanstandungen, die sich ausschließlich auf den subjektiven künstlerischen Ausdruck beziehen und nicht auf eine Abweichung von den schriftlich vereinbarten Spezifikationen zurückzuführen sind, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Im Gewährleistungsfall habe ich das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Honorars verlangen.

§ 7  Vertraulichkeit und Diskretion
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen (insbesondere die vereinbarten Konditionen, persönliche Hintergründe der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers sowie den Inhalt der Korrespondenz) streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
Eine namentliche Nennung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers in Publikationen, auf der Website oder in sozialen Medien sowie die öffentliche Abbildung des Werks bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 8  Haftungsbeschränkung
Meine Haftung ist auf Schäden beschränkt, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Ich hafte nicht für Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, Pflege oder Aufhängung durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber entstehen.

§ 9  Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 10  Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Bregenz, Österreich.
Etwaige Verbraucherrechte der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers gemäß KSchG bleiben von diesen AGB unberührt.